Berufsbezeichnung "Ernährungsberater"
Die Berufsbezeichnung
"Ernährungsberater" ist leider nicht
gesetzlich geschützt. Somit darf jeder
Ernährungsberatung völlig
legal anbieten. Gerade der boomende Wellnessmarkt hat eine Vielzahl
unqualifizierter und unseriöser Anbieter hervorgebracht,
darunter
auch solche, die kostspielige
Nahrungsergänzungsmittel und
Schlankheitsmittel verkaufen, oder sie verbreiten "Weisheiten", die
sich
gerade gut vermarkten lassen, aber nicht wissenschaftlich fundiert sind.
Diplom-Oecotrophologen haben
Ernährungswissenschaften
an Universitäten oder Fachhochschulen studiert. Damit haben
sie eine fundierte wissenschaftliche Ausbildung.
Eine weitere Orientierungshilfe für den Verbraucher sind
Zertifikate und Registrierungen,
ausgestellt von einem der fünf nachstehend aufgelisteten
Institutionen:
VDOE -
Verband der Oecotrophologen e.V. - "ErnährungsberaterIn
VDOE"
VFED - Verband
für Ernährung und Diätetik - "Qualifizierter
Diät- und
Ernährungsberater VFED"
DGE - Deutsche Gesellschaft für Ernährung - "Ernährungsberater DGE"
VDD - Verband der Diätassistenten - VDD-Fortbildungszertifikat
QUETHEB -
Institut für Qualitätssicherung in der
Ernährungstherapie
und Ernährungsberatung e.V. - Registrierung
Voraussetzung für diese Zertifizierungen und Registrierungen sind kontinuierliche Nachweise von Fort- und Weiterbildungen. Somit haben Sie als Verbraucher die Sicherheit, dass sich ein qualifizierter Ernährungsberater mit dem aktuellen Stand der Fachwissenschaft und den Beratungsstandards kontinuierlich auseinandersetzt.
Ferner haben sich
diverse Krankenkassen in Leitlinien gemeinsam darauf
verständigt,
Ernährungsberatung ausschließlich von
zertifizierten qualifizierten Fachkräften zu finanzieren.
Fünf oder mehr Beratungen, die ärztlich angewiesen
werden, können so bezuschusst werden (Rehabilitation
§ 43 SGB oder Prävention § 20 SGB).
Ich bin Diplom-Oecotrophologin, habe an der Universität in Gießen studiert und bin zusätzlich beim VFED als "Qualifizierte Diät- und Ernährungsberaterin VFED" zertifiziert. Damit sind meine Angebote von den Krankenkassen anerkannt und können entsprechend bezuschusst werden. mehr zu mir...
Die gesetzlichen Krankenkassen
erstatten anteilig die Kosten für Ernährungsberatung
und -therapie.
Bei privaten Krankenkassen gibt es unterschiedliche
Regelungen.
Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach!
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