Eine Einzelberatung ist individuell
nach Ihren Bedürfnissen zugeschnitten.
Näheres können Sie bei einem kostenlosen und
unverbindlichen und
Informationsgespräch
(telefonisch, ca. 10 Minuten) erfahren.
Die
gesetzlichen Krankenkassen können ihren Versicherten einen
Teil (bis 80%) der
Beratungskosten erstatten. Für die Ernährungsberatung im
Rahmen der
Primärprävention (§ 20 SGB V) werden in der Regel
Gruppenangebote bezuschusst. In Ausnahmefällen auch
Einzelberatung. Für ernährungstherapeutische Leistungen mit
ärztlicher Verordnung werden individuelle Angebote (§ 43 SGB
V,
ergänzende Maßnahmen zur
Rehabilitation) bezuschusst.
Nehmen Sie vorher mit Ihrer Krankenkasse Kontakt auf und
klären Sie eine (teilweise) Kostenübernahme ab.
Private Krankenkassen können
Ernährungsberatungsleistungen ebenfalls bezuschussen
(Einzelfallentscheidungen).
Vorgehen zur Kostenerstattung
1. Ihr Arzt schreibt Ihnen eine Verordnung zur Ernährungsberatung
2. Sie fragen bei Ihrer Krankenkasse nach. Die Krankenkasse sagt die (teilweise)
Kostenübernahme zu. Oder aber Sie sollen noch einen Kostenvoranschlag
einreichen. Gerne erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag.
3. Liegt eine Zusage Ihrer Krankenkasse zu, können wir einen Termin zur Erstberatung
ausmachen.

Fortbildung für Erzieherinnen: